Ich erinnere an die beim Gespräch am 3. Oktober 2014 vereinbarten Termine und weise darauf hin, dass diese nicht eingehalten wurden: (1) Rohfassung der Arbeit: 30.11.2014; (2) Überarbeitung: bis 15.1.2015. Bisher liegt mir von der VWA selbst nur eine Rohfassung von Kap.1 vor. Die noch ausständigen Teile der Arbeit inkl. Überarbeitungen sollten laufend und ehebaldigst eingereicht werden.